Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Regionalplan

Der Entwurf des Regionalplans OWL aus dem Jahr 2020 hat aus unserer Sicht entscheidende Mängel

 

Entsprechend dem Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit nach Raumordnungsgesetz ROG §15 (3), möchten wir Gebrauch machen von dem Recht, eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes 2020 abzugeben.

Der neue Regionalplan soll für die kommenden zwei Jahrzehnte die maßgebliche Planungsgrundlage darstellen. „Er fungiert als regionalplanerischer Rahmen nicht nur für die Kommunen, Kreise und die heimische Wirtschaft, sondern für alle planenden Akteure und die Menschen in OWL.“ 1.  Dieser übergeordneten Bedeutung wird weder der derzeitige Entwurf gerecht, noch bietet er die Möglichkeiten aller planenden Akteure, darauf Einfluss zu nehmen. In unserer Stellungnahme gehen wir ein auf (I) prinzipielle Unzulänglichkeiten des Verfahrens, auf (II) konzeptionelle Mängel, die bei der Überarbeitung behoben werden müssen, sowie auf (III) konkrete Änderungsvorschläge für Werther.

I Kritik an der Vorgehensweise

Der vorgesehene Austausch mit den Bürger*innen in der Kommune und auch der notwendige Austausch zwischen den Kommunen konnte aufgrund der Pandemie nicht in ausreichendem Maß stattfinden. Die beantragte Fristverlängerung wäre dafür dringend erforderlich gewesen. Wir kritisieren deshalb das zeitliche Vorgehen, das ausschloss, alle Akteure – wie vorgesehen – einzubeziehen, und auch im Rat der Stadt Werther konnte der komplexe Entwurf des Regionalplans nur eingeschränkt, im Wesentlichen in Videokonferenzen besprochen werden.

II Konzeptionelle Mängel

Mit Beginn der Planungen für den Regionalplan im Jahr 2015 hat sich die Weltgemeinschaft im Pariser Klimaschutzabkommen auf das sogenannte 1,5 °-Ziel festgelegt. Diese Vereinbarung hat Konsequenzen darauf, wie und wofür Flächen genutzt werden können. Böden, Wasser(-schutz), Grünland und Wälder spielen bei den zukünftigen Klimaveränderungen und deren noch mögliche Abmilderung eine entscheidende Rolle. Konsequenzen im Hinblick auf den Erhalt von Böden, den Umgang mit Flächen als Garant für eine sichere Trinkwasserversorgung und den Erhalt von Bereichen zum Schutz der Natur werden im Entwurf nicht, in zu geringer oder widersprüchlicher Weise gezogen. Dem Bedarf an Flächen für Naturschutz und Landwirtschaft wird anscheinend gleichberechtigt ein Bedarf für industrielle und städtebauliche Weiterentwicklung gegenübergestellt. Eine Bilanzierung, ob dieser „Plan“ im Hinblick auf das übergreifende 1,5°-Ziel aufgehen kann, fehlt vollständig.  Der aus den international vereinbarten Klimazielen resultierende planerische Rahmen, der durch den Regionalplan vorgegeben werden muss, ist also zu ergänzen.

Schlüsselelement der europäischen Biodiversitätsstrategie 2030 ist es, 30 % der Flächen unter Schutz zu stellen.2 Ein Regionalplan, der sogar bis 2040 gelten soll, muss dieses Ziel umsetzen und konkrete planungsrechtliche Grundlagen zur Umsetzung schaffen. Dieser Anforderung kommt der derzeitige Entwurf nicht nach. Stattdessen sind sogar Bereiche zum Schutz der Natur gegenüber dem zurzeit gültigen Regionalplan herausgenommen worden. Wir erwarten, dass der Entwurf so überarbeitet und spezifiziert wird, dass der aus der Überarbeitung hervorgehende Regionalplan das Erreichen der in internationalen Abkommen vereinbarte Ziele gewährleistet.

Nicht nur international, sondern auch im Bund wurde mit dem Beschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2017 als Flächensparziel vereinbart, dass bundesweit (schon bis 2020!) nicht mehr als 30 ha Fläche für Verkehrs- und Siedlungsfläche in Anspruch genommen werden soll(t)en. Bis 2030 soll der tägliche Flächenverbrauch weiter gesenkt werden.3 Der Regionalplan als maßgebliche Planungsgrundlage muss dieses Flächensparziel aufgreifen und durch geeignete Vorgaben sicherstellen, dass der Flächenverbrauch die auf OWL heruntergerechnete Zielmarke nicht übersteigt. Das ist derzeit nicht der Fall. Insofern widerspricht der Entwurf des Regionalplans nicht nur unseren Forderungen einer nachhaltigen enkeltauglichen Flächenentwicklung, sondern auch den Vorgaben des Bundes. Wir fordern, dem fortschreitenden Flächenverbrauch Grenzen zu setzen und mit dem Regionalplan ein Steuerungselement zu entwickeln, das die Einhaltung nationaler und internationaler Verpflichtungen sicherstellt.

Mit den im Entwurf des Regionalplans festgelegten Vorgaben werden unbebaute Flächen demnach zu wenig geschützt. Dadurch wird OWL nicht seinen Verpflichtungen für den Erhalt der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen gerecht. Ein großer Schritt in die richtige Richtung wäre auch die Ausweisung der Senne als Nationalpark. Dies würde auch über OWL hinaus Wirkung für die Biodiversität zeigen und zusammen mit den Naturschutzgebieten für die notwendige Biotopvernetzung in OWL sorgen.

Zur Begründung greifen wir die drei Themenfelder Trinkwasser, Böden und Naturschutz heraus:

(1) Der Schutz von und die Versorgung mit Trinkwasser spielt in dem derzeitigen Entwurf des Regionalplans trotz seiner offensichtlichen und überlebenswichtigen Bedeutung kaum eine Rolle. In der Überarbeitung muss dieses Thema einen höheren Stellenwert bekommen. Flächen, die Trinkwasser-relevant sind, dürfen nicht überplant werden. Der Regionalplan muss als zentrales Steuerungselement die Grundlagen dafür schaffen, dass die Kommunen auch in dieser Hinsicht ihrer Verantwortung zum Erhalt ökosystemarer Leistungen gerecht werden und nicht kurzfristige städtebauliche, wirtschaftliche und lokalpolitische Interessen Priorität vor Lebensgrundlagen erhalten.

(2) Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Böden für den Klimaschutz und die Klimaanpassung ist enorm: Böden können eine gewaltige Menge Kohlenstoff speichern, die höchst klimarelevant ist und die sich durch gezielten Humusaufbau noch steigern lässt4. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Werther stellt somit für unsere Kommune eine potentielle CO2-Senke dar, die helfen wird, unsere THG-Emissionen – wie vereinbart – auf netto null zu bringen. Sie darf deshalb nicht in dem vorgeschlagenen Maße überplant werden.

(3) Wenn wir international glaubhaft bleiben wollen, dürfen wir Deutsche uns nicht einerseits als Flaggschiff für Biodiversität und Naturschutz gerieren5 und andererseits wegen Mängeln bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen verklagt werden, wie erst kürzlich durch den EuGH geschehen (02/2021). Stattdessen muss OWL seiner Verantwortung zum Erhalt der ökosystemaren Leistungen seiner Flächen und Naturräume gerecht werden. Der Regionalplan muss den Rahmen dazu vorgeben.

III Konkrete, lokale Änderungen des Entwurfs

Berücksichtigung wertvoller Böden: Die Stadt Werther hat nach Borgholzhausen die besten Böden im Kreis Gütersloh (vgl. Erläuterungskarte 9 „Schutzwürdige Böden“). Nach dem Prüfbogen im Anhang C1 sind mit der Neuausweisung auch Flächen mit „schutzwürdige/ klimarelevante Böden mit hoher Funktionserfüllung (zweithöchster Bewertungsklasse)“ betroffen. Im Planbereich GT_Wer_ASB_001 sind 78%, im Planbereich GT_Wer_ASB_003 95% und im Planbereich GT_Wer_ASB_004 sogar 98% der Flächen Böden mit „höchster Funktionserfüllung“. Wir erwarten, dass diese Einordnung bei der Priorisierung der Flächen stärker berücksichtigt wird und die Flächen entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit reduziert werden.

Flächenplanung: Wir begrüßen die Einschränkungen, die sich aus der im RP-Entwurf vorgeschriebenen Nutzung von Reserveflächen und Revitalisierungsmaßnahmen ergeben, angesichts der Notwendigkeit, Flächen für ökosystemare Leistungen genügend Raum einzuräumen. Dem gegenüber ist die Darstellung von 84 ha (ASB und GIB-Flächen zusammen) als Potentialflächen unverantwortbar groß angesichts des in den letzten Jahren festzustellenden und auch vorausberechneten Bevölkerungsrückgangs in Werther6,7. In der Überarbeitung des Regionalplans sollten die folgenden Flächen wie ausgeführt verändert werden:

Der Bereich GT_Wer_ASB_003 ist zu streichen.

Begründung
(i) Das Plangebiet hat eine besonders hohe Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes. Nach den Bestandserfassungen der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld kommen im Plangebiet Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze vor. Der Bereich ist damit ein Schwerpunktvorkommen gefährdeter Vogelarten des Offenlandes und somit von hoher Schutzwürdigkeit.
(ii) Der geplante ASB-Bereich grenzt an Flächen, die zum Biotopverbund „Sieksysteme östlich von Werther“ gehören und im Regionalplan als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt sind. Die das ASB im Norden begrenzende BSN-Fläche beinhaltet gesetzlich geschützte Biotope mit Nass- und Feuchtgrünland inklusive Brachen. Eine Bebauung würde die Sieksysteme erheblich beeinträchtigen und dauerhaft stören.

Der Bereich GT_Wer_ASB_004 ist zu verkleinern.

Begründung:
(i) Dieser Bereich besteht aus zwei Teilflächen. Beide grenzen an schutzwürdige BSN-Bereiche. Um den Schutz dieser BSN-Bereiche aufrechtzuerhalten, muss der ASB-Bereich deutlich von den BSN-Bereichen abgesetzt sein. Ein übrigbleibendes ASB-Gebiet wäre dann deutlich kleiner. Es ist Aufgabe des Regionalplans, den Konflikt zwischen städtebaulicher Weiterentwicklung und Naturschutz zu lösen. Andernfalls kommt der Regionalplan nicht seiner Aufgabe nach, Biotopverbunde (hier „Sieksysteme östlich von Werther“) im erforderlichen Maße zu schützen.
(ii) Der Boden im Bereich ASB –WER-004 ist extrem hochwertig. Bauflächen auf solchen Böden müssen minimiert werden.

Der Bereich GT_Wer_ASB_008 ist zu verkleinern.

Begründung:
Der Bereich beinhaltet/grenzt an LSG 2.2.2 „Sieke des Ravensberger Hügellandes“ (sattes Grün in rechter Teilabbildung) und LSG 2.2.1 „Osning“  (hellgrün in rechter Teilabbildung). Darüber hinaus sind Böden mit höchster Funktionserfüllung betroffen. Der Regionalplan muss sicherstellen, dass Schutzbereiche erhalten bleiben. ASB-Bereiche müssen deshalb deutlich von Schutzbereichen abgesetzt sein. Böden mit höchster Funktionserfüllung sind zu erhalten.

Abb: Der linke Kartenausschnitt zeigt rot umrandet den Bereich GT_Wer_ASB_008, wie er im Umweltbericht Anhang C1, Prüfbögen Kreis Gütersloh des Regionalplanentwurfs 2020 gezeigt ist. Die Karte rechts daneben zeigt in etwa denselben Ausschnitt. Der rechte Ausschnitt ist der Festsetzungskarte des Lanschaftsplans Osnings des Kreis GT entnommen (https://kreis-guetersloh.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=530f9653cdcd45ec8c6656492840fb84). Es wird deutlich, dass der im Regionalplan als GT_Wer_ASB_008  vorgeschlagene Bereich die Landschaftsschutzgebiete (hellgrün und satt grün) beeinträchtigen würde.

Naturschutz

Um die in Abschnitt II dargestellten Defizite des Regionalplanentwurfs im Hinblick auf den Schutz der Natur im Bereich Werthers zu beheben, fordern wir:

(A) Flächen zum Schutz der Natur keinesfalls zu reduzieren. Insbesondere sollen die beiden folgenden Bereiche zum Schutz der Natur beibehalten werden (s. Karte im Anhang):
(1) Waldbereiche westl. Häger als wertvolle altholzreiche Eichen-Buchenwaldbestände (FFH-LRT 9110)
(2) Muschelkalkzug in Isingdorf als wertvolle Laubmischwälder (überwiegend FFH-LRT 9130) sowie artenreiche Grünland- und Saumbiotope auf Kalk mit wichtiger Funktion für den Biotopverbund (vgl. BK-3916-158)

(B) einen planerischen Rahmen zu schaffen, um Schutzgebiete weiterzuentwickeln: Dies ist erforderlich, um der dramatischen Biodiversitätskrise8 entgegentreten und ökosystemare Leistungen des natürlichen Lebensraums aufrechterhalten zu können. Dem Regionalplan mangelt es auch an dieser Stelle an der Erfüllung seiner Steuerungsfunktion, die eine solche – auf Bundesebene bereits beschlossene Weiterentwicklung – umsetzen sollte und den Kommunen die dafür notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen zur Verfügung stellen sollte. Wir erwarten deshalb, dass in der Überarbeitung des Regionalplans in Absprache mit den Naturschutzverbänden und der Biostation GT-BI eine solche Weiterentwicklung der Flächen für Werther aber auch für alle anderen betroffenen Kommunen angestoßen und Maßnahmen zu deren Überprüfung verankert werden.

(C) schützenswerte Arten und Biotope zu berücksichtigen: Für Werther werden in der Umweltprüfung zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL (Anhang E) genau zwei planungsrelevante Arten, nämlich der Habicht und das Große Mausohr berücksichtigt. Das greift bei weitem zu kurz. In dem Feldvogelmonitoring des Gebiets Werther-Arrode, das auch die Flächen GT_Wer_ASB_003 und GT_Wer_ASB_004 umfasst, hat die Biostation GT-BI mehrere weitere planungsrelevante Arten wie die Feldlerche und das Rebhuhn auch als Brutvögel nachgewiesen. Wir erwarten, dass alle Kartierungen der Biostation und der Umweltverbände BUND und NABU ausgewertet und die darin enthaltenen Informationen bei der Bewertung der Flächen berücksichtigt werden.

Überregionale Radwege

Aufgrund des Größenunterschieds zwischen Werther und Bielefeld bzw. der Wahl der Bewertungskriterien wird die Verbindung Werther-Bielefeld trotz (i) eines hohen Bevölkerungsanteils an Auspendlern von Werther nach Bielefeld  (1791 von 11.500) und (ii) 8 % Einpendler von Bielefeld nach Werther (= Prozentsatz Einpendler aus Bielefelder relativ zu Einwohner Werther) nicht als Verbindung mit einem erhöhten Bedarf für die Errichtung einer regionalen Radwegeverbindung aufgeführt und im RP-Entwurf nicht weiter betrachtet.

Es ist dennoch sinnvoll, dass Werther eine bessere Radanbindung an Bielefeld bekommt.
Begründung:
(1.) Die Kriterien zur Definition eines Bedarfs benachteiligen kleine Kommunen mit Pendler*innen in große Zentren.
(2.) Für den Weg nach Bielefeld müssen auch die Pendler*innen von Borgholzhausen bzw. von Halle nach Bielefeld berücksichtigt werden, weil die zum Verkehrsaufkommen von Werther nach Bielefeld und zurück beitragen. Beide Orte, Halle und Borgholzhausen liegen noch in einer Entfernung nach Bielefeld, die mit dem Fahrrad – insbesondere mit elektrischer Unterstützung – zu bewältigen ist und von einigen – (allerdings noch zu wenigen) Personen auch gewählt wird.  Die Errichtung eines Radweges BI-Werther-Halle und BI-Werther-Borgholzhausen würde den Anteil Radfahrender erhöhen.
(3.) Gleich zu Beginn des Abschnitts zum Radwegenetz auf Seite 281 des Entwurfs zum Regionalplan heißt es „Rad..wege sollen dabei vor allem in Räumen … mit staugefährdeten Pendlerstrecken eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten.“ Es gab vor der derzeitigen Pandemie an jedem Werktag morgens Stau auf der Bielefelder Straße durch den Verkehr, der aus und durch Werther nach Bielefeld strömt, auf der Werther Straße in Dornberg und Wellensiek sowie entlang der Stapenhorststraße. Genauso staute sich der Verkehr nachmittags und am frühen Abend aus Bielefeld kommend in Richtung Werther in der Stapenhorststraße und auf der Wertherstraße in Dornberg.

Deshalb ist es sinnvoll, die Verbindung Werther-Bielefeld als Verbindung mit deutlich erhöhtem Bedarf für die Errichtung einer regionalen Radwegeverbindung im Regionalplan zu ergänzen.

Einrichtung einer Schnellbusverbindung: Im Regionalplan werden im „Grundsatz V13“ Orte in schienenfernen Räumen erläutert. Die Stadt Werther profitiert nur in geringem Maß vom „Haller Willem“, (Regionalzug zwischen BI und OS) und hat in Bielefeld zwar Anschluss an den Schienenpersonenfernverkehr, benötigt mit Linienbussen jedoch mindestens 42 min bis dorthin. Die Stadt Werther möchte deshalb die Planung eines Expressbusses „Bielefeld-Uni-Dornberg-Werther-Borgholzhausen und zurück“ anstoßen. Eine Verlängerung der Stadtbahn Bielefeld (Vgl. Regionalplanentwurf 2020, Seite 226, Grundsatz V12) nach Werther ist zwar immer wieder im Gespräch, wird aber in naher Zukunft nicht als Lösung der schnellen Anbindung an das Oberzentrum Bielefeld gesehen. Gerne würde auch Werther am „Multimodalen Mobilitätssystem in OWL“ im Rahmen der REGIONALE 2022 in Form einer Regionalschnellbuslinie mitarbeiten.

Quellen

1: Regionalplanentwurf 2020, Seite 9

2: Europäische Biodiversitätsstrategie: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/actions-being-taken-eu/eu-biodiversity-strategy-2030_de#documents

3: SDG 11 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nachhaltigkeitsstrategie-2021-1873560

4 Flessa, H. et al: Humus in landwirtschaftlich genutzten Böden Deutschlands. Ausgewählte Ergebnisse der Bodenzustandserhebung (2018). Abrufbar unter: https://www.thuenen.de/media/institute/ak/Allgemein/news/Bodenzustandserhebung_Landwirtschaft_Kurzfassung.pdf

5: Pressemitteilung BMU Nr. 004/21 | Naturschutz/Biologische Vielfalt https://www.bmu.de/pressemitteilung/one-planet-summit-deutschland-setzt-sich-fuer-besseren-internationalen-schutz-der-biologischen-vielf/

6: Regionalplanentwurf 2020, Seite 51, Abb.3

7: Demografie-Bericht des Kreis GT von Flöthmann und Loos, 2021

8: Pressemitteilung BMU Nr. 058/19 | Artenschutz: https://www.bmu.de/pressemitteilung/weltbiodiversitaetsrat-weltweiter-verlust-von-arten-bedroht-unsere-lebensgrundlagen/

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